Grundsätzlich werden die Behandlungskosten für Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können jedoch die Kosten teilweise oder komplett übernommen werden.
Selbstzahler zahlen pro Behandlung 45€.
Die privaten Krankenkassen richten sich bei der Erstattung der Heilpraktikerrechnung
nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen
Vertrag nach, für welche Leistungen Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten
übernimmt. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, obliegt
es dem Patienten die Differenz des Betrages selbst zu begleichen. Die Grundlage meiner Behandlungskosten
ist das Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker (GebüH). Die Preise können individuell
von den Angaben im GebüH abweichen.
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne
weiter.
Tel. 02381/3382416
Email:
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