Grundsätzlich werden die Behandlungskosten für Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können jedoch die Kosten teilweise oder komplett übernommen werden.


Selbstzahler zahlen pro Behandlung 45€.


Die privaten Krankenkassen richten sich bei der Erstattung der Heilpraktikerrechnung nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, für welche Leistungen Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten übernimmt. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, obliegt es dem Patienten die Differenz des Betrages selbst zu begleichen. Die Grundlage meiner Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Preise können individuell von den Angaben im GebüH abweichen.

 

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Tel. 02381/3382416
Email: kontakt@naturheilpraxis-gleissner.de